Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage (Stand Januar 2024) und können sich jederzeit ändern.
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der Inhalte.
Es gelten stets die aktuellsten, gesetzlichen Bestimmungen und Förderkonditionen.
Fernwärme
Fernwärme bezeichnet die Wärmebereitstellung für alle an das Netz angeschlossenen Gebäude mittels eines neuen, zentralen Heizkraftwerkes. In das Fernwärmenetz können bestehende und neue, dezentrale Heizzentralen (Erzeugungsanlagen) integriert werden. Der Wärmetransport zu den Abnehmern erfolgt durch heißes Wasser, welches durch gut isolierte Rohrleitungen im Boden in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert.
Dabei besteht ein Fernwärmesystem aus folgenden Komponenten:
Heizzentrale
Wärmeerzeuger inklusive Steuerungs- und Verteilungstechnik
Wärmeerzeuger
Basiert auf nachwachsenden Rohstoffen (Resthölzer aus der Gewässer-, Landschafts- und Waldpflege sowie aus Sägereien und Straßenbegleitgrün)
· Möglichkeit der Einbindung weiterer Energiequellen z. B. Solarthermie-, Photovoltaikanlagen und Abwärmenutzung, z. B. Industrie
Netzrohre
Verlegung von zwei isolierten Leitungen (Vor- und Rücklauf) im Boden
Übergabestation/Hausstation
Ersetzt die herkömmlichen Heizkessel/Gasthermen im Gebäude · Platzsparendes Kompaktsystem
Individuelle Weiternutzung
Bestehende Solarthermie-Anlagen sowie Kachel- oder Kaminöfen können weiterbetrieben werden
Ein Großteil unseres Stadtgebiets Bad Saulgau soll zukünftig mit sauberer, regenerativer und umweltschonender Fernwärme versorgt werden. Dabei werden die bestehenden Teilnetze in das Gesamtvorhaben integriert.
Die Wärmeversorgung erfolgt über nachhaltige und zukunftsweisende Energieträger:
– Biomasse
– Umweltwärme, beispielsweise aus Thermalwasser
– Ohnehin anfallende Abwärme aus Industrie und Gewerbe
– Solaranlagen
Im November 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Fördersumme von 1,4 Millionen Euro zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und zur Erstellung von Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen bewilligt, die bis Herbst 2024 erstellt werden.
Nach Prüfung der Machbarkeitsstudie wird der Gemeinderat über die Umsetzung entscheiden.
1. Versorgungssicherheit
Jederzeit sicher und warm. Ein Anlagenmix an mehreren Standorten sichert Ihre Wärmeversorgung.
2. Hoher Komfort
Einfache Bedienbarkeit und keine Geruchs-, Ruß- oder Aschebildung in Ihrem Haus.
3. Minimaler Wartungsaufwand
Wartung ist im Wärmepreis inbegriffen und erfolgt durch den Betreiber. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie (volle Kostentransparenz).
4. Stabiler Wärmepreis
Keine Abhängigkeit von fossilen Brennstoff-Importen (z. B. Erdöl/-gas). Die Energieträger kommen aus unserer Region.
5. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Die Wärmeversorgung wird zukünftig zu 99% auf erneuerbaren Energien basieren. Die gesetzliche 65%-Vorgabe gemäß Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) würde somit übererfüllt.
6. Umwelt- und Klimaschutz
Reduzierung der CO2-Emissionen durch effizienten Anlagenbetrieb und Wärme aus nachhaltigen Energiequellen (Biomasse, Thermalwasser, Abwärme).
7. Erhaltung des Waldes
Hackschnitzel aus regionalen Resthölzern, z. B. Waldpflege, Straßenbegleitgrün.
8. Schnelles Internet
Paralleler Ausbau von Fernwärme und Glasfaser.
Der Fernwärmeanschluss
ist sinnvoll, wenn …
… bei Ihnen in den nächsten Jahren ein Austausch der Heizung notwendig wird
… Sie größere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude planen
… Sie sich vom Öl-/Gaspreis unabhängig machen möchten
… Sie Kosten für Brennstoff und Wartung einsparen möchten
… Sie umweltfreundlicher heizen möchten … Sie Ihren „Heizkomfort“ steigern möchten
… Sie den Energieausweis und somit den Wert Ihrer Immobilie verbessern möchten
Falls Sie eine Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet haben, stellt der Fernwärmeanschluss für Sie eine hochinteressante Wärmeversorgungsvariante, gerade auch
im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, dar.
Nach heutigem Planungsstand wird sich der Wärmemischpreis unserer Fernwärmeversorgung auf einem vergleichbaren Niveau zu anderen zentralen Wärmeversorgungen bewegen. Damit ist die Saulgauer Wärme auch konkurrenzfähig zu dezentralen Wärmeerzeugern (Gas-Hybrid-, Pelletheizungen, Wärmepumpen etc.) und für Sie als Endkunde eine attraktive Wärmelösung. Natürlich wird jedes Anschlussangebot ein verbindliches Preisblatt mit den dazugehörigen Informationen enthalten.
Neben dem Fernwärmeanschluss (Primärseite) sind in Gebäuden in der Regel Umfeldmaßnahmen (Sekundärseite) in unterschiedlichem Umfang notwendig. Die zusätzlichen Kosten, die Ihnen als Hauseigentümer dadurch entstehen, werden durch Fördermittel des Bundes bezuschusst. Auch stehen Gelder für optionale Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.
Erforderliche Maßnahmen
Sekundärseitiger Anschluss der Fernwärmeübergabestation (FWÜS) an die bestehende Gebäudetechnik (Heizungs- und Brauchwassersystem).
Optionale Optimierungs-/Effizienzmaßnahmen
Erneuerung von Rohren, Pumpen, Brauchwasserbereitung, Wärmespeicher, Heizkreissteuerung, effiziente Umwälzpumpe etc.
Maßnahmen zum Rückbau der Altanlage
Beispielsweise Ausbau und Entsorgung der Altanlage und Öltanks. ·
Hydraulischer Abgleich
Ggf. erforderlich, um Fördermittel zu beantragen
Neben störenden Strömungsgeräuschen können Räume unterschiedlich gut beheizt sein. So ist es möglich, dass Räume zu kalt oder zu warm sind, Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu hoch sind sowie ineffiziente Pumpen verwendet werden.
Der hydraulische Abgleich kann helfen solche Unstimmigkeiten in der Wärmeverteilung zu identifizieren, gezielte Anpassungsoptionen aufzuzeigen, die Effizienz der Heizung zu steigern sowie Kosten einzusparen.
Hierzu wird zunächst die Ist-Situation des Heizungssystems analysiert. Dabei werden die Volumenströme und Temperaturen der einzelnen Heizkörper betrachtet und die optimale Heizlast berechnet. Dabei stehen verschiedene Verfahren – von einer abgeschätzten bis hin zu einer raumgenauen Heizlastberechnung – zur Verfügung. Durch Anpassungen am Heizsystem wird das Ziel verfolgt, dass die korrekte Wassermenge, zur passenden Zeit, mit der geringstmöglichen Temperatur am Heizkörper vorliegt.
Zu empfehlen ist ein solcher Abgleich nach Wärmedämmmaßnahmen, beim Heizungstausch, als Effizienzmaßnahme oder im Neubau. Er kann aber auch notwendig sein, um Fördermittel, z. B. Bundesenergiegesetz, zu beantragen.
Steht ein hydraulischer Abgleich an, so kann im Vorfeld ein Energieberater diesbezüglich informieren. Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich stets von einem Fachmann/Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden muss.
Energieeffizienz-Experte: Beratung zu möglichen Effizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Expertenliste: www.energie-effizienz-experten.de
Heizungsinstallateur: Beratung zur konkreten Umsetzung und zu Kosten.
Gesetze und Förderungen
Gebäude benötigen viel Energie, insbesondere für Heiz-, Warmwasser- sowie Kühlzwecke.
In Deutschland war der Gebäudebestand im Jahr 2021 laut Umweltbundesamt für knapp 30 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dabei entfiel der größte Anteil auf das Heizen und die Warmwasserbereitstellung.
Im Jahr 2022 waren 70 % der neu installierten Heizanlagen gasbetrieben.
Da sich Deutschland bis zum Jahr 2045 dazu verpflichtet hat klimaneutral zu sein, sollen folglich bis dahin auch alle Gebäude mit klimaneutraler Wärme versorgt werden.
Durch die Abkehr von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern auf Grundlage der aktuellen Gesetze soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland geleistet werden.
Das Gebäudenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bezeichnet, legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Falls Sie eine fossilbetriebene Heizung ersetzen, gelten die Vorgaben des GEG schon ab 2024.
Das GEG ist mit der kommunalen Wärmeplanung eng verbunden.
Die KWP verpflichtet Städte und Gemeinden, eine Wärmeplanung durchzuführen. Wie ein solcher Wärmeplan zu erstellen ist, wird im „Gesetz für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz WPG) erläutert.
Durch die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen aufgezeigt werden, wie der Gebäudebestand in Zukunft klimaschonend mit Wärme versorgt werden kann. Ferner macht das Gesetz Vorgaben, wie und bis wann bestehende Wärmenetze dekarbonisiert bzw. Kommunen durch neue Wärmenetze versorgt werden müssen.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung:
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juni 2026
Alle anderen Kommunen bis Juni 2028
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Förderung erhalten Gebäudeeigentümer Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden,
die dauerhaft Energiekosten einsparen, Treibhausgase reduzieren und damit einhergehend das Klima schützen.
Die BEG besteht aus folgenden drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der letztgenannte Förderbaustein beinhaltet beispielsweise auch den Heizungsaustausch.
Dabei sind folgende Fördersätze möglich, die auch für den Anschluss an ein Wärmenetz gelten. Dabei werden die Kosten, die in Ihrem Eigentum anfallen, entsprechend gefördert.
Ja, nach der zum 1. Januar 2024 geltenden Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz (mindestens 65 % EE-Anteil) mit bis zu 70 % von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Diese kann bei Bedarf noch durch ein zinsgünstiges Darlehen ergänzt werden.
Zusammenfassung
– Mindestens 65 % EE-Anteil bei neu installierten Anlagen
– Gesetzliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Region und Gebäudeart
— In Neubaugebieten gelten diese bereits ab dem Januar 2024
— In Bestandsgebieten Kopplung der Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung
– Der kommunale Wärmeplan muss bundesweit bis Mitte 2028 erstellt worden sein
– Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bereits bis Mitte 2026 vorlegen
– Heizanlagen, die irreparabel sind, müssen nicht sofort auf eine klimafreundliche Heizung umgerüstet werden. Das Heizungsgesetz sieht hier eine Übergangsfrist von
fünf Jahren vor
– Bis zum rechtskräftigen Beschluss der kommunalen Wärmeplanung können unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Heizanlagen installiert werden,
die nicht den Vorgaben des GEG, beispielsweise 65 % EE-Anteil, entsprechen
Voraussetzungen
Sicherstellung des Betreibers, dass…
ab 1. Januar 2029 mindestens 15 %
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %
der Heizwärme auf Basis von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff, einschließlich der daraus hergestellten Derivate, bereitgestellt wird
Nachweis einer Beratung, welche auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit hinweist
Partner
Die Thüga Energie ist Ihr regionaler Energieversorger in den Regionen Hegau-Bodensee, Rhein-Pfalz und Allgäu-Oberschwaben. Wir stehen für eine zuverlässige Energieversorgung und innovative Lösungen. Mit einem breiten Angebot von Strom und Gas bis hin zu fortschrittlichen Wärmeversorgungskonzepten und Dienstleistungen für das energieeffiziente Wohnen sind wir Ihr Partner für eine nachhaltige Zukunft. Erfahrung haben wir seit 1999 im Betrieb von acht Wärmenetzen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Ein engagiertes Team von über 90 Fachkräften setzt sich täglich dafür ein, Ihre Bedürfnisse nicht nur zu verstehen, sondern auch bestmöglich zu erfüllen. Über 100.000 zufriedene Kunden aus Gewerbe, Wohnungsbau, Industrie, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten vertrauen auf unsere Kompetenz in der Energieversorgung.
Als regional orientiertes Unternehmen kümmert sich die Thüga Energienetze GmbH – kurz THEN – um die Gas-, Strom- und Wärmenetze für rund 130 Städte und Gemeinden in Süddeutschland. Betreibt, baut auf, baut aus. Und macht unsere Versorgungsinfrastruktur fit für klimafreundliche, nachhaltige Energie.
Gleichzeitig ist die THEN leistungsstarker Partner für netzbezogene Dienstleistungen und Kooperationen – unter anderem in den Bereichen Betriebsführung, Netzüberwachung, Smart-City-Lösungen, Glasfaserausbau und IT-Hosting.
Außerdem ist die THEN Teil des größten Netzwerkes kommunaler Energieversorgungsunternehmen in Deutschland. Gemeinsam mit 450 Städten, Gemeinden und rund 100 kommunalen Unternehmen der Energie- und Wasserbranche bildet die Thüga Aktiengesellschaft Deutschlands größtes Netzwerk an Energieversorgungsunternehmen.