Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage (Stand September 2026) und können sich jederzeit ändern.
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der Inhalte.
Es gelten stets die aktuellsten, gesetzlichen Bestimmungen und Förderkonditionen.
Fernwärme
Fernwärme bezeichnet die Wärmebereitstellung für alle an das Netz angeschlossenen Gebäude mittels eines neuen, zentralen Heizwerks. In das Fernwärmenetz können bestehende und neue, dezentrale Heizzentralen (Erzeugungsanlagen) integriert werden. Der Wärmetransport zu den Abnehmern erfolgt durch heißes Wasser, welches durch gut isolierte Rohrleitungen im Boden in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert.
Dabei besteht ein Fernwärmesystem aus folgenden Komponenten:
Heizzentrale
Wärmeerzeuger inklusive Steuerungs- und Verteilungstechnik
Wärmeerzeuger
– Biomasse: Holzhackschnitzel aus Landschaftspflege, Straßenbegleitgrün, Sägerestholz, unbehandelten Resthölzern und Altholz der Kategorie A1
– Großwärmepumpe in der Sonnenhof-Therme: nutzt die Umweltwärme aus dem abgebadeten Thermalwasser
– Biomasse und Großwärmepumpe decken laut Planung mindestens 97 % des Wärmebedarfs
– Erdgas-Besicherungskessel: nur für Spitzenlasten bei sehr kalten Temperaturen und als Reserve bei Ausfällen (höchstens 3 %)
Netzrohre
Verlegung von zwei isolierten Leitungen (Vor- und Rücklauf) im Boden
Übergabestation/Hausstation
Ersetzt die herkömmlichen Heizkessel/Gasthermen im Gebäude · Platzsparendes Kompaktsystem
Individuelle Weiternutzung
Bestehende Solarthermie-Anlagen sowie Kachel- oder Kaminöfen können weiterbetrieben werden
Teile der Kernstadt Bad Saulgau sollen zukünftig mit moderner Fernwärme versorgt werden. Dabei werden die bestehenden Teilnetze in das Gesamtvorhaben integriert.
Die Wärmeversorgung erfolgt über zukunftsweisende Energieträger:
– Biomasse (Holzhackschnitzel)
– Umweltwärme aus dem Thermalwasser der Sonnenhof-Therme
– Spitzenabdeckung bei sehr kalten Temperaturen durch Erdgas (höchstens 3 %)
Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Die Genehmigung für das Heizwerk liegt seit August 2025 vor, der Förderbescheid seit Dezember 2025. Gebaut werden soll von 2028 bis 2031 in vier Bauabschnitten – sofern in den Ausbaugebieten die nötige Anschlussdichte erreicht wird. Den aktuellen Projektfortschritt finden Sie auf der Startseite.
1. Versorgungssicherheit
Jederzeit sicher und warm. Ein Anlagenmix an mehreren Standorten sichert Ihre Wärmeversorgung.
2. Hoher Komfort
Einfache Bedienbarkeit und keine Geruchs-, Ruß- oder Aschebildung in Ihrem Haus.
3. Minimaler Wartungsaufwand
Wartung ist im Wärmepreis inbegriffen und erfolgt durch den Betreiber. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie (volle Kostentransparenz).
4. Stabiler Wärmepreis
Geringe Abhängigkeit von fossilen Brennstoff-Importen (z. B. Erdöl/-gas): Erdgas wird nur zur Spitzenabdeckung eingesetzt (höchstens 3 %). Das Holz stammt zum Teil aus der Region (Umkreis von rund 50 km).
5. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Laut Planung soll die Wärme nach vollständigem Ausbau zu mindestens 97 % aus erneuerbaren Energien stammen. Mit dem Anschluss erfüllen Sie die Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für neue Heizungen (mindestens 65 % erneuerbare Energien).
6. Umwelt- und Klimaschutz
Laut Planung stammen mindestens 97 % der Wärme aus Biomasse und aus Umweltwärme des Thermalwassers statt aus Öl oder Gas. Ganz ohne CO2 geht es aber nicht: Beim Verbrennen von Holz wird das CO2 frei, das die Bäume beim Wachsen gebunden haben. Aufbereitung und Transport der Hackschnitzel, der Strom für die Wärmepumpe und der Erdgas-Besicherungskessel (höchstens 3 %) verursachen zusätzliche Emissionen.
7. Hackschnitzel aus Rest- und Altholz
Die Hackschnitzel stammen aus Landschaftspflege, Straßenbegleitgrün, Sägerestholz, unbehandelten Resthölzern und Altholz der Kategorie A1 – zum Teil aus der Region im Umkreis von rund 50 km.
8. Schnelles Internet
Paralleler Ausbau von Fernwärme und Glasfaser.
Der Fernwärmeanschluss
ist sinnvoll, wenn …
… bei Ihnen in den nächsten Jahren ein Austausch der Heizung notwendig wird
… Sie größere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude planen
… Sie weitgehend unabhängig vom Öl- und Gaspreis heizen möchten
… Sie keine eigene Heizungsanlage mehr betreiben, warten und erneuern möchten
… Sie mit überwiegend erneuerbarer Wärme heizen möchten
… Sie Ihren Heizkomfort steigern möchten
… Sie den Energieausweis und somit den Wert Ihrer Immobilie verbessern möchten
Falls Sie eine Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet haben, ist der Fernwärmeanschluss für Sie eine interessante Möglichkeit – gerade auch, um die gesetzlichen Vorgaben für Ihre Heizung zu erfüllen.
Neben dem Fernwärmeanschluss (Primärseite) sind in Gebäuden in der Regel Umfeldmaßnahmen (Sekundärseite) in unterschiedlichem Umfang notwendig. Die zusätzlichen Kosten, die Ihnen als Hauseigentümer dadurch entstehen, werden durch Fördermittel des Bundes bezuschusst. Auch stehen Gelder für optionale Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.
Erforderliche Maßnahmen
Sekundärseitiger Anschluss der Fernwärmeübergabestation (FWÜS) an die bestehende Gebäudetechnik (Heizungs- und Brauchwassersystem).
Optionale Optimierungs-/Effizienzmaßnahmen
Erneuerung von Rohren, Pumpen, Brauchwasserbereitung, Wärmespeicher, Heizkreissteuerung, effiziente Umwälzpumpe etc.
Maßnahmen zum Rückbau der Altanlage
Beispielsweise Ausbau und Entsorgung der Altanlage und Öltanks. ·
Hydraulischer Abgleich
Ggf. erforderlich, um Fördermittel zu beantragen
Neben störenden Strömungsgeräuschen können Räume unterschiedlich gut beheizt sein. So ist es möglich, dass Räume zu kalt oder zu warm sind, Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zu hoch sind sowie ineffiziente Pumpen verwendet werden.
Der hydraulische Abgleich kann helfen solche Unstimmigkeiten in der Wärmeverteilung zu identifizieren, gezielte Anpassungsoptionen aufzuzeigen, die Effizienz der Heizung zu steigern sowie Kosten einzusparen.
Hierzu wird zunächst die Ist-Situation des Heizungssystems analysiert. Dabei werden die Volumenströme und Temperaturen der einzelnen Heizkörper betrachtet und die optimale Heizlast berechnet. Dabei stehen verschiedene Verfahren – von einer abgeschätzten bis hin zu einer raumgenauen Heizlastberechnung – zur Verfügung. Durch Anpassungen am Heizsystem wird das Ziel verfolgt, dass die korrekte Wassermenge, zur passenden Zeit, mit der geringstmöglichen Temperatur am Heizkörper vorliegt.
Zu empfehlen ist ein solcher Abgleich nach Wärmedämmmaßnahmen, beim Heizungstausch, als Effizienzmaßnahme oder im Neubau. Er kann aber auch notwendig sein, um Fördermittel, z. B. Bundesenergiegesetz, zu beantragen.
Steht ein hydraulischer Abgleich an, so kann im Vorfeld ein Energieberater diesbezüglich informieren. Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich stets von einem Fachmann/Fachbetrieb durchgeführt und dokumentiert werden muss.
Wir haben in der Präsentation eine erste Indikation der voraussichtlichen Preise gegeben. Eine genauere Bewertung der Hausanschlusskosten erhalten Sie im Rahmen eines konkreten Angebots.
Die genauen Preisbestandteile (Grundpreis, Arbeitspreis, Messpreis) stehen in Kürze zur Verfügung und können anschließend in einer individuellen Beratung besprochen werden. Eine finale Aussage ist erst möglich, sobald Ihre individuellen Daten (z. B. Leistung, Verbrauch, Heizsystem) vorliegen.
Nein. Die genannten Preise stellen eine aktuelle Indikation dar und unterliegen Preissteigerungen bzw. -senkungen.
Der Wärmepreis der Fernwärme ist ein Endproduktpreis, während der Gaspreis lediglich ein Rohstoffpreis ist.
Bei Fernwärme ist die Wärme bereits erzeugt, verteilt und betriebsbereit. Beim Einsatz von Gas entstehen zusätzlich Kosten für Heizungsanlage, Betrieb, Umwandlungsverluste, Wartung, Ersatzinvestitionen sowie gesetzliche Anforderungen (z. B. Biogasanteil). Ein direkter Vergleich stellt daher den Preis für eine fertige Leistung dem Preis eines einzelnen Bestandteils gegenüber.
Gas ist ein Energieträger – Fernwärme hingegen ein komplettes Versorgungssystem. Bei Gas müssen Sie die Wärme selbst erzeugen, inklusive Betrieb, Wartung, Reparaturen und späterer Neuanschaffung der Heizung. Mit Fernwärme entfällt dies vollständig.
Sie erhalten eine Übergabestation im Eigentum der Saulgauer Wärme GmbH inklusive 24/7-Störservice, ohne Investitions- und Reinvestitionsbedarf. Um Betrieb, Wartung und Schornsteinfeger-Termine einer eigenen Heizung müssen Sie sich nicht mehr kümmern.
Weil die Wärme aus mehreren Quellen stammt und Erdgas höchstens 3 % ausmacht, wirken sich Preissprünge einzelner Brennstoffe weniger stark aus.
Ja. Die Preise werden über sogenannte Preisgleitklauseln angepasst. Diese berücksichtigen Kostenentwicklungen (z. B. Energie oder Personal).
Die Anpassung kann jährlich oder auch vierteljährlich erfolgen und gilt in beide Richtungen (Steigerung oder Senkung).
Zusammensetzung:
• Allgemeiner Wärmepreisindex: 30%
• Holzpreisindex: 30%
• Erdgasindex: 5%
• Lohnindex: 25%
• Fixer Anteil: 10%
Die geplante Vertragslaufzeit beträgt aktuell 10 Jahre.
In Kürze:
• Vertragsdauer: 10 Jahre
• Kündigung: mit 9 Monaten Vorlauf zum Laufzeitende
• Verlängerung: automatisch um derzeit 5 Jahre bei Nichtkündigung
• Leistungsanpassung: bis 50 % jährlich möglich
• über 50 % nur bei Nachweis erneuerbarer Energien oder mit Sonderkündigungsrecht
Nach Vertragsende müssen Sie sich um ein alternatives Heizsystem kümmern. Die Stilllegung des Anschlusses ist grundsätzlich möglich, kann jedoch kostenpflichtig sein (z. B. Ausbau, Entsorgung, Abklemmen).
Nein. Die Saulgauer Wärme GmbH betreibt das Wärmenetz, daher ist ein Anbieterwechsel nicht möglich.
Das Vertragsangebot ist 4 Wochen gültig. Hintergrund ist, dass das Projekt maßgeblich von der Anzahl der Vertragsabschlüsse abhängt.
Ein späterer Anschluss kann möglich sein, ist jedoch abhängig von der Auslastung des Netzes.
Im besten Fall ist ein Anschluss noch im Zuge laufender Bauarbeiten möglich. Im ungünstigsten Fall kann das Projekt mangels Beteiligung nicht umgesetzt werden. Es geht kann nur als Gemeinschaftsprojekt umgesetzt werden!
Ein späterer Einzelanschluss ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden. Zudem besteht keine Anschlussgarantie, da der Anschluss auch wirtschaftlich abbildbar sein muss.
Oberste Priorität hat die unverbindliche Interessensmeldung.
Bei Online-Abgabe erhalten Sie eine Bestätigung inklusive eines möglichen Anschlussjahres auf Basis der aktuellen Planung. Parallel arbeiten wir an der Finalisierung der Verträge und Preise, um im 2. Halbjahr Vor-Ort-Termine anbieten zu können, um genauere Gegebenheiten zu prüfen und auf Basis dessen ein Angebot erstellen können.
Je nach Bauabschnitt im Zeitraum zwischen 2029 und 2031 – abhängig davon, ob im jeweiligen Straßenzug die notwendige Anschlussdichte erreicht wird.
Kelag verfügt über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bau und Betrieb von Fernwärmenetzen und betreibt über 80 Netze in Österreich.
Das Unternehmen ist mehrheitlich kommunal geprägt, trotz Beteiligung durch RWE.
• Landschaftspflege (privat, kommunal, Naturschutzflächen)
• Straßenbegleitgrün
• Sägerestholz (z. B. Späne, Schwarten)
• unbehandelte Resthölzer
• Altholz der Kategorie A1
Im Zuge des Netzausbaus werden rund 20 km Wärmeleitungen verlegt. Temporäre Einschränkungen im Baugebiet sind daher möglich.
Energieeffizienz-Experte: Beratung zu möglichen Effizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Expertenliste: www.energie-effizienz-experten.de
Heizungsinstallateur: Beratung zur konkreten Umsetzung und zu Kosten.
Gesetze und Förderungen
Gebäude benötigen viel Energie, insbesondere für Heiz-, Warmwasser- sowie Kühlzwecke.
In Deutschland war der Gebäudebestand im Jahr 2021 laut Umweltbundesamt für knapp 30 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dabei entfiel der größte Anteil auf das Heizen und die Warmwasserbereitstellung.
Im Jahr 2022 waren 70 % der neu installierten Heizanlagen gasbetrieben.
Da sich Deutschland bis zum Jahr 2045 dazu verpflichtet hat klimaneutral zu sein, sollen folglich bis dahin auch alle Gebäude mit klimaneutraler Wärme versorgt werden.
Durch die Abkehr von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern auf Grundlage der aktuellen Gesetze soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland geleistet werden.
Das Gebäudenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bezeichnet, legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Falls Sie eine fossilbetriebene Heizung ersetzen, gelten die Vorgaben des GEG schon ab 2024.
Das GEG ist mit der kommunalen Wärmeplanung eng verbunden.
Die KWP verpflichtet Städte und Gemeinden, eine Wärmeplanung durchzuführen. Wie ein solcher Wärmeplan zu erstellen ist, wird im „Gesetz für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz WPG) erläutert.
Durch die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen aufgezeigt werden, wie der Gebäudebestand in Zukunft klimaschonend mit Wärme versorgt werden kann. Ferner macht das Gesetz Vorgaben, wie und bis wann bestehende Wärmenetze dekarbonisiert bzw. Kommunen durch neue Wärmenetze versorgt werden müssen.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung:
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juni 2026
Alle anderen Kommunen bis Juni 2028
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Förderung erhalten Gebäudeeigentümer Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden,
die dauerhaft Energiekosten einsparen, Treibhausgase reduzieren und damit einhergehend das Klima schützen.
Die BEG besteht aus folgenden drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der letztgenannte Förderbaustein beinhaltet beispielsweise auch den Heizungsaustausch.
Die Förderung kann auch für den Anschluss an ein Wärmenetz gelten. Welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt, klären Sie am besten mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater (siehe „Wo kann ich mich beraten lassen?“).
Ja. Der Anschluss an ein Wärmenetz kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Wie hoch die Förderung für Ihr Gebäude ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, klären Sie bitte mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater (siehe „Wo kann ich mich beraten lassen?“).
Zusammenfassung
– Mindestens 65 % EE-Anteil bei neu installierten Anlagen
– Gesetzliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Region und Gebäudeart
— In Neubaugebieten gelten diese bereits ab dem Januar 2024
— In Bestandsgebieten Kopplung der Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung
– Der kommunale Wärmeplan muss bundesweit bis Mitte 2028 erstellt worden sein
– Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bereits bis Mitte 2026 vorlegen
– Heizanlagen, die irreparabel sind, müssen nicht sofort auf eine klimafreundliche Heizung umgerüstet werden. Das Heizungsgesetz sieht hier eine Übergangsfrist von
fünf Jahren vor
– Bis zum rechtskräftigen Beschluss der kommunalen Wärmeplanung können unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Heizanlagen installiert werden,
die nicht den Vorgaben des GEG, beispielsweise 65 % EE-Anteil, entsprechen.
